Impressum | Datenschutz | Cookies | ||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
>>Hauskauf: Reduzieren Sie die Grunderwerbsteuer<<
Beim Immobilien- oder Grundstückskauf werden meist viele Tausend Euro Grunderwerbsteuer fällig (3,5 bis 6,5% je nach Bundesland).
Wer die Vorschriften kennt, kann die Kosten spürbar senken.
1. Inventar senkt die Steuerlast Mögliche Posten sind: Sauna, Küche, Möbel, Leuchten, Gartengeräten, Gartenhaus, Markisen, Carport
2. Anerkennung durch den Fiskus Die Finanzverwaltung erkennt insgesamt 15% des Kaufpreises, solange sie angemessen sind, höchsten jedoch 50.000 € an.
3.Fiskus geht leer aus Erbschaften und Schenkungen sind von der Grunderwerbsteuer befreit, ebenso der Verkauf unter Ehepartnern. Auch bei Vermögensauseinandersetzungen nach Scheidungen.
Sprechen Sie mich bei Bedarf gerne an!
Stand: Februar 2023
|
||||||||||||||||||||||
Dipl. - Ing. Roland Haberkorn | Mobil: 0170-2038393 |E-Mail: info @ gutachter-haberkorn.de | www.gutachter-haberkorn.de |